Wo Hohlräume im Untergrund vorhanden sind, besteht die Gefahr von Geländeeinbrüchen. Dies ist oft in Gebieten der Fall, in denen bergbaulicher Tiefbau betrieben wurde oder noch betrieben wird. Hohlräume können aber auch geologische Ursachen haben, wie zum Beispiel in Karstgebieten. In allen Fällen kann mit einer Hohlraumverfüllung die Gefahr von Erdfällen auf Grundstücken unabhängig von deren Nutzung beseitigt werden.