Tiefenrüttelverfahren
Fertigmörtel- und Betonstopfsäulen (FSS, BSS)


Diese Gründungselemente werden in der gleichen Weise hergestellt, wie im Rüttelstopfverfahren beschrieben.
Als Zugabematerial wird besonderer Beton der Güte C 8/10 bis C 25/30 eingebaut. Dieser verhält sich wie das Zugabematerial bei der Rüttelstopfverdichtung. Verdichtungseffekte auf den umgebenden Boden durch Rütteln und Verdrängung werden dadurch nicht geschmälert.
Beim Gründungsentwurf wird für diese Gründungselemente ein äußeres Tragverhalten angegeben, das durch eine Vielzahl von Probebelastungsergebnissen nach DIN 1054 belegt ist. Je nach anstehendem Baugrund und verwendetem Material können zulässige Belastungen bis zu 900 kN erreicht werden.
Betonstopfsäulen und besonders Fertigmörtelstopfsäulen lassen sich sehr gut mit der normalen Rüttelstopfverdichtung kombinieren, indem der untere oder obere Teil der Säulen unverfestigt bleibt und somit gewisse Pufferzonen bildet. Derartige Säulen werden als Teilvermörtelte Stopfsäulen bezeichnet.
Für Betonstopfsäulen und Fertigmörtelstopfsäulen besitzt Keller eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung:
15-02D

